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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Indien

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

✔ Ja

✔ Ja (1)

× Nein

Österreich

✔ Ja

✔ Ja (1)

× Nein

Schweiz

✔ Ja

✔ Ja (1)

× Nein

Andere EU-Länder

✔ Ja

✔ Ja (1)

× Nein

Reisepassinformationen

Für die Einreise nach Indien ist ein Reisepass erforderlich. Er muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein, sich in einwandfreiem Zustand befinden und mindestens zwei freie Seiten für Ein- und Ausreisestempel enthalten.

Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, empfiehlt es sich, vor Reiseantritt die aktuellen Pass- und Einreisevorschriften bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu überprüfen.

Anmerkungen Reisepass

Für Reisen in einige Regionen Indiens sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich. Dazu zählen insbesondere sogenannte Protected Areas (PAP) und Restricted Areas (RAP), deren Regelungen sich kurzfristig ändern können. Aktuelle Beschränkungen oder Genehmigungspflichten können unter anderem Teile von Arunachal Pradesh, Sikkim, Ladakh, Nagaland, Manipur, Mizoram sowie die Inselgruppen der Andamanen und Lakkadiven betreffen. Informationen zu den aktuellen Bestimmungen erteilen die indischen Auslandsvertretungen und zuständigen Behörden.

Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass der Reisepass mit einem gültigen Einreisestempel versehen wird. Fehlende oder fehlerhafte Einreisestempel können insbesondere bei der Ausreise zu erheblichen Problemen führen.

Einreise-, Pass- und Visabestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten sich daher vor der Abreise über die aktuellen Vorschriften informieren, insbesondere bei Reisen über Drittländer oder bei der Einreise in besondere Verwaltungs- und Grenzregionen.

Visainformationen

Für die Einreise nach Indien ist grundsätzlich ein Visum erforderlich. Dies gilt unter anderem für Staatsangehörige von Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei sowie aller EU-Mitgliedstaaten.

e-Tourist Visa und e-Business Visa

Staatsangehörige von Deutschland, Österreich, der Schweiz, der Türkei und allen EU-Ländern können ein elektronisches Visum (e-Visum) für Indien online beantragen. Der Antrag kann frühestens 120 Tage vor der geplanten Einreise gestellt werden und muss rechtzeitig vor Reisebeginn über das offizielle Online-Portal der indischen Regierung eingereicht werden.

Das e-Tourist Visa ist für touristische Reisen, Besuchsreisen und ähnliche Aufenthaltszwecke erhältlich. Je nach gewählter Variante sind Aufenthalte von unterschiedlicher Dauer sowie einfache oder mehrfache Einreisen möglich. Für Geschäftsreisen steht das e-Business Visa zur Verfügung; dieses erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen mehrfache Einreisen und Aufenthalte von bis zu 180 Tagen.

Die Beantragung erfolgt ausschließlich online über das offizielle Portal: indianvisaonline.gov.in/evisa. Nach erfolgreicher Genehmigung muss die elektronische Visumbestätigung bei der Einreise zusammen mit dem Reisepass vorgelegt werden. Die Erteilung eines e-Visums bedeutet keine automatische Einreisegarantie; die endgültige Entscheidung treffen die indischen Grenzbehörden.

Anmerkungen Visum

Hinweis: Ausländische Reisende nach Indien müssen vor der Einreise die e-Arrival Card online ausfüllen. Die elektronische Ankunftskarte kann innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft eingereicht werden und ist für ausländische Reisende mit verschiedenen Reisezwecken wie Tourismus, Geschäftsreisen oder medizinischen Aufenthalten erforderlich. Die e-Arrival Card ersetzt nicht das erforderliche Visum, sondern dient der Erfassung der Einreisedaten. :contentReference[oaicite:1]{index=1}

Achtung: Reisende sollten darauf achten, dass ihre tatsächlichen Aktivitäten in Indien mit dem beantragten Visum und dessen Zweck übereinstimmen. Tätigkeiten, die nicht vom Touristenvisum abgedeckt sind, können zu Problemen bei den indischen Behörden führen. Für Konferenzen, geschäftliche Tätigkeiten, Beschäftigung oder Freiwilligenarbeit sind gegebenenfalls spezielle Visa erforderlich.

Anmeldepflicht

Alle ausländischen Staatsbürger, die beabsichtigen sich länger als 6 Monate in Indien aufzuhalten oder bei entsprechender Auflage unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer, müssen sich beim zuständigen District Foreigners Registration Officer / Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Indien registrieren.

Kosten

Visagebühren (Richtwerte)

Die folgenden Gebühren gelten als ungefähre Richtwerte für Staatsangehörige von Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei. Die tatsächlichen Kosten können je nach Visumart, Aufenthaltsdauer, Wechselkurs sowie zusätzlichen Bearbeitungs- oder Servicegebühren abweichen. Die aktuellen Gebühren sollten vor Antragstellung über das offizielle indische Visa-Portal geprüft werden.

Touristenvisum:
ca. 90–100 € Konsulargebühr (je nach Gültigkeitsdauer und Einreiseart).

Geschäftsvisum:
ca. 110 € Konsulargebühr für ein Visum mit einjähriger Gültigkeit; längere Gültigkeiten können höhere Gebühren verursachen.

Studentenvisum:
ca. 70–75 € Konsulargebühr (je nach Gültigkeitsdauer).

Transitvisum:
ca. 20 € Konsulargebühr.

e-Tourist Visa:
Die Gebühren hängen von der Staatsangehörigkeit und der gewählten Variante ab. Für Reisende aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei liegen sie in der Regel ungefähr im Bereich von 10–25 US$ für kurzfristige Visa sowie etwa 40 US$ für länger gültige Varianten.

e-Business Visa:
ca. 80 US$.

Zusätzlich können Bearbeitungsgebühren von Visa Application Centres sowie Zahlungsgebühren anfallen. Für Reisen in bestimmte Protected Areas oder Restricted Areas können weitere Genehmigungen und Gebühren erforderlich sein.

Visaarten und Kosten

Indien bietet verschiedene Visumkategorien an, darunter Transitvisa, Touristenvisa, Geschäftsvisa, Arbeitsvisa, Studentenvisa, Konferenzvisa, Einreisevisa (Entry Visa) und Journalistenvisa. Für berechtigte Reisende, darunter Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei, stehen außerdem elektronische Visa wie das e-Tourist Visa, e-Business Visa und e-Medical Visa zur Verfügung.

Achtung: Die Wahl der richtigen Visumkategorie richtet sich ausschließlich nach dem tatsächlichen Reisezweck.

Geschäftsvisa: Diese sind unter anderem für Geschäftsreisende vorgesehen, die von ihrem Unternehmen ins Ausland entsandt werden und geschäftliche Aktivitäten in Indien ausüben.

Arbeitsvisa: Diese werden benötigt, wenn eine Beschäftigung in Indien ausgeübt wird, beispielsweise bei einem indischen Arbeitsvertrag sowie in bestimmten Fällen für Monteure, Techniker oder Fachkräfte, die in Indien arbeiten.

Die Visabestimmungen für Monteure und Techniker können sich ändern und hängen vom konkreten Einsatz, der Tätigkeit und der Vertragsgestaltung ab. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung über die erforderliche Visumkategorie zu informieren.

Die korrekte Visumkategorie ist nicht nur für die Beantragung wichtig, sondern auch für die Einreise und den gesamten Aufenthalt in Indien. Wer mit einem nicht passenden Visum einreist oder Tätigkeiten ausübt, die nicht vom Visum gedeckt sind, kann mit Problemen bei den indischen Behörden rechnen.

Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer eines Visums richtet sich nach der jeweiligen Visumkategorie und dem auf dem Visum angegebenen Zeitraum. Die Gültigkeit beginnt mit dem Ausstellungsdatum. Je nach Visumart können Visa von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren gültig sein.

Transitvisum:
Gültigkeit in der Regel bis zu 15 Tage ab Ausstellung; erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 72 Stunden je Einreise.

e-Tourist Visa:
Das e-Tourist Visa kann frühestens 120 Tage vor der geplanten Einreise beantragt werden. Je nach Variante sind unterschiedliche Aufenthaltsdauern und Einreisehäufigkeiten möglich. Das 30-Tage-e-Tourist Visa berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und erlaubt in der Regel eine mehrfache Einreise.

1-Jahres-e-Tourist Visa:
Gültig für ein Jahr ab Erteilung, mit mehrfacher Einreise. Die zulässige Aufenthaltsdauer pro Einreise richtet sich nach den aktuellen Bestimmungen.

e-Business Visa:
Gültig bis zu 365 Tage ab Ausstellung, mit mehrfacher Einreise. Aufenthalte von bis zu 180 Tagen pro Kalenderjahr sind möglich.

e-Medical Visa:
Ermöglicht in der Regel bis zu drei Einreisen für medizinische Behandlungen in Indien.

Hinweis: Eine Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer („Overstay") stellt einen Verstoß gegen die indischen Einreisebestimmungen dar und kann zu Geldstrafen, rechtlichen Konsequenzen sowie Problemen bei zukünftigen Einreisen führen.

Transit

Reisende, die für die Durchreise durch Indien grundsätzlich ein Visum benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Transitvisum weiterreisen. Dies gilt, wenn der Weiterflug innerhalb von 24 Stunden erfolgt, der internationale Transitbereich des Flughafens nicht verlassen wird und gültige Reisedokumente sowie gegebenenfalls Visa für das Zielland vorhanden sind.

Ein Transitvisum ist erforderlich, wenn der Transitbereich verlassen wird oder die Weiterreise nicht innerhalb der zulässigen Frist erfolgt. Transitvisa sind in der Regel bis zu 15 Tage ab Ausstellung gültig und erlauben einen Aufenthalt von bis zu 72 Stunden je Einreise.

Da die Bestimmungen vom Abflughafen, der Fluggesellschaft, der Staatsangehörigkeit und den individuellen Reiseumständen abhängen können, wird empfohlen, die Transitregelungen vor Reiseantritt mit der Fluggesellschaft oder der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu klären.

Antragsart

Deutschland: Zuerst muss online ein Termin vereinbart werden. Persönlich oder postalisch in Berlin (folgende Visaarten können in Berlin nur persönlich beantragt werden: Projekt, Entry, Arbeit mit / ohne Arbeitsvertrag aus dem Zielland. Einreichung der Unterlagen in München frühestens 8 Wochen vor dem Reisetermin.

Das E-Visum für touristische Aufenthalte ist nur online beantragbar. 
Österreich: Der Visumantrag muss bei der zuständigen diplomatischen Vertretung eingereicht werden (s. Kontaktadressen).

Das E-Visum für touristische Aufenthalte ist nur online beantragbar. 

Schweiz: Persönlich, online oder postalisch bei der zuständigen diplomatischen Vertretung oder beim Visa Application Center - VFS Global in Bern (s. Kontaktadressen).

Das E-Visum für touristische Aufenthalte ist nur online beantragbar. 

Hinweis: Nach Ablauf der Gültigkeit eines Touristenvisums muss eine zeitliche Frist bis zu einer Neubeantragung eingehalten werden. Diese Frist beträgt in Frankfurt und Hamburg 1 Monat.

Achtung: Derzeit kommt es zu Ablehnungen von Visumanträgen wegen Unvollständigkeit und sogar bis zu dreimonatigen Sperren für eine Neubeantragung. Ein lückenloses und detailliertes Ausfüllen des Online-Antrags ist deshalb unerlässlich. Eine Kontaktaufnahme mit der konsularischen Vertretung ist empfohlen.

e-Tourist Visa

Online-Bewerbung mindestens 4 Tage vor der Abreise auf indianvisaonline.gov.in/visa/tvoa.html. Ein aktuelles Passbild und die relevanten Seiten des Reisepasses müssen bei der Online-Beantragung hochgeladen werden und die Visumgebühren müssen online bezahlt werden. Das ETA wird dem Antragsteller via E-Mail zugesandt. Bei der Einreise muss das ETA vorgelegt werden.

Antrag erforderlich

(a) 1 Online-Antragsformular ( https://indianvisaonline.gov.in/visa/).
(b) 2 aktuelle Passbilder in Farbe (5,1x 5,1 cm). Der Bildhintergrund muss weiß sein, nur ein heller Bildhintergrund reicht nicht aus.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate (bei Geschäftsreisen: 12 Monate) gültig ist und zwei freie Seiten enthält.
(d) Visumgebühr (Postanweisung, Barzahlung nur am Schalter oder Banküberweisung) und die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3 €.
(e) Bei postalischer Antragstellung: Mit 5,50 € frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben).
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die belegt, dass der Antragsteller seit mindestens 24 Monaten im jeweiligen Land wohnhaft ist bzw. ggf. ausgefülltes Zusatzformular.

Touristenvisum:
(a) - (f) und
 (g) Buchungsbestätigung für ein Rück- oder Weiterreiseticket (Schweizer Staatsangehörige benötigen zusätzlich eine Kopie der Buchungsbestätigung für den Hinflug).

Geschäftsvisum:
(a) - (f) und
(h) Entsendungsschreiben der Firma mit Reiseanlass und -zweck sowie Angabe aller zu besuchenden Orte und Bestätigung der Kostenübernahme.
(i) Einladungsschreiben des indischen Unternehmens mit vollständigen Angaben über Name des Reisenden, Zweck und Dauer des Aufenthalts sowie mit CIN (Corporate Identity Number). Entsendungs- und Einladungsschreiben müssen inhaltlich übereinstimmen.

(j) Handelsregisterauszug des einladenden Unternehmens.

(k) Zeugnisse und Qualifikationen.

Achtung: Für ein Arbeitsvisum (employment visa) sind zusätzliche Unterlagen (u.a. ein Lebenslauf und eine Verpflichtungserklärung (letter of undertaking)) notwendig. Außerdem müssen alle Unterlagen ins Englische übersetzt sein und die genaue Adresse des Einsatzortes muss in der offiziellen Einladung enthalten sein. Vor allem für Techniker und Monteure hat sich die Visumkategorie in letzter Zeit mehrfach kurzfristig geändert. Wer eine Geschäftsreise plant, sollte sich unbedingt nach der korrekten Visumkategorie und den einzureichenden Unterlagen erkundigen.

Studentenvisum:
(a) - (f) und
(j) Einschreibungsbestätigung der Schule bzw. Universität in Indien.
(k) Nachweis über ausreichende Geldmittel.

e-Tourist Visa

(a) ETA, das nach der Online-Beantragung via E-Mail zugestellt wird.

(b) digitales, aktuelles, quadratisches, randloses Foto mit hellem oder weißem Hintergrund (Minimum 10 KB, Maximum 1 MB),(Brillenträger müssen für das Foto die Brille abnehmen).

(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(d) Scan der Seiten des Reisepasses mit Personendaten und Passfoto im pdf-Format

(e) Rückflugticket bzw. Weiterflugticket.

(f) ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt. 

(g) Bezahlung der Visumgebühr bei Online-Antragstellung.

Eine Sondererlaubnis wird für Sperrgebiete benötigt (s. Anmerkung).

Hinweis: Bei Visumbeantragung im indischen Generalkonsulat München sind derzeit alle bisher erteilten Visa für Indien im Original oder als Kopie vorzuweisen. Sollten die Reisepässe, die diese alten Visa enthalten, vernichtet worden sein, muss der Antragsteller dies schriftlich erklären. In Einzelfällen wurde eine Bestätigung der örtlichen Meldebehörde über den Einzug und die Vernichtung des Reisepasses verlangt.

Hinweis zur Antragstellung: Es gelten strenge Vorschriften, wie der Antrag formell einzureichen ist. Er darf nicht geknickt worden sein, muss in einem Umschlag oder einer Klarsichthülle stecken und die einzelnen Seiten dürfen nicht zusammengeklammert sein. Passfotos, deren einzig akzeptables Format 5 x 5 cm ist, dürfen nur mit einer Büroklammer am Antrag befestigt sein. Die Unterschrift des Antragstellers unter dem Passfoto muss genau in das dafür vorgesehene Textfeld passen. Bei Anträgen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, muss mit einer Ablehnung gerechnet werden.

Hinweis zu ausländischen Antragstellern: Türkische (und andere nicht-deutsche) Antragsteller müssen auf ihrem Visumantrag folgende Erklärung handschriftlich hinzufügen: „Mir ist bekannt, dass die Bearbeitung meines Visumantrages im Konsulat aufgrund meiner nicht-deutschen Staatsbürgerschaft länger dauert.“ Diese Erklärung, ohne die der Visumantrag nicht bearbeitet wird, ist zu unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für ein Visum hängt vom Antragsort, der Visumkategorie, der Staatsangehörigkeit und dem jeweiligen Prüfverfahren ab. Die folgenden Angaben dienen daher nur als Richtwerte und können nicht garantiert werden.

Visumanträge über die zuständigen Visa Application Centres:

Persönliche Antragstellung:
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage. Express- oder Sonderbearbeitungen sind je nach Standort und aktueller Verfügbarkeit möglich oder eingeschränkt.

Postalische Antragstellung:
Zusätzlich zur eigentlichen Bearbeitungszeit muss der Postweg berücksichtigt werden. Die Dauer kann je nach Antragstelle und Visumart variieren.

Für Geschäftsvisa, Arbeitsvisa und Visa für längere Aufenthalte kann die Bearbeitung deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. In einzelnen Fällen sind mehrere Wochen oder eine längere Bearbeitungsdauer möglich.

Bei bestimmten Antragstellern können zusätzliche Prüfungen erforderlich sein, wodurch sich die Bearbeitungszeit verlängern kann. Dies kann insbesondere bei Personen mit bestimmten familiären, persönlichen oder nationalen Bezügen der Fall sein.

e-Visum:
Das elektronische Visum kann frühestens 120 Tage vor der geplanten Einreise beantragt werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel schneller als bei regulären Visumanträgen, sollte jedoch ebenfalls rechtzeitig vor der Reise beantragt werden. Eine Genehmigung innerhalb einer bestimmten Frist kann nicht garantiert werden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren mit mindestens zwei freien Seiten.

Österreicher: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.

Schweizer: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.

Türken: Eigener Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten.

Anmerkung: Es ist dringend empfohlen, sich bezüglich der Vorschriften zur Anerkennung von Ausweisdokumenten von Kindern bei der zuständigen konsularischen Vertretung rückzuversichern. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren müssen über eine Einverständniserklärung sowie über eine Passkopie beider Elternteile verfügen. Minderjährige, die mit nur einem Elternteil reisen, benötigen die Einverständniserklärung sowie die Passkopie des anderen Elternteils.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere (max. 2 Tiere pro Passagier) wird ein Gesundheitszeugnis (Ausstellungsdatum max. 1 Woche vor Abreise) und Tollwutimpfzertifikat aus dem Herkunftsland benötigt. Für Haustiere ist außerdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ("No Objection Certificate") des Animal Quarantine and Certification Services spätestens 2 Wochen vor Abreise einzuholen. Haustiere werden bei der Ankunft, die vorher anzumelden ist, tierärztlich untersucht.

Gesundheit und Impfungen in Indien

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser, z. T. mit hohem Standard. Es gibt staatliche Kliniken in den Städten und Privat- und Fachärzte in den Stadtrandgebieten.

Persönliche Medikamente bringt man am besten in ausreichender Menge mit. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise.

Der Abschluss einer weltweit gültigen Reisekrankenversicherung und Rückholversicherung wird dringend empfohlen.

Hinweis: Viele Länder verlangen Belege über Schutzimpfungen von Besuchern, die aus Indien einreisen.

Achtung: Reisenden wird empfohlen, ihre Reiseapotheke mit Einmalspritzen auszustatten, da nach Schätzungen des Indian Clinical Epidemiology Network in Indien jede dritte Injektion mit gebrauchtem Material durchgeführt wird.
 

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

1

2

Typhus

Cholera

Gelbfieber

Impfbescheinigungen

[1] Alle Reisenden, die über neun Monate alt sind und innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiet einreisen, benötigen eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber. Eine Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören.

Wer auf dem Seeweg oder per Flugzeug ohne Impfbescheinigung ankommt, wird sechs Tage in Quarantäne gehalten, falls der Reisende:

(a) innerhalb der letzten sechs Tage ein Infektionsgebiet verlassen hat,

(b) einen Transitaufenthalt in einem Infektionsgebiet hatte (ausgenommen, der Transit erfolgte per Flugzeug und der Transitraum wurde nicht verlassen; es liegt jedoch im Ermessen der Gesundheitsbehörden, ob diese Ausnahmeregelung anerkannt wird),

(c) mit einem Schiff ankommt, das innerhalb der letzten 30 Tage von einem im Infektionsgebiet liegenden Hafen ausgelaufen ist oder dort angelegt hat (ausgenommen, das Schiff ist zuvor nach WHO-Standards desinfiziert worden) und

(d) mit einem Flugzeug aus einem Infektionsgebiet einreist und nicht gemäß Indian Aircraft Public Health Rules von 1954 oder WHO-Standards desinfiziert worden ist.

[2] Ein ganzjähriges hohes Malariarisiko besteht mit saisonalen Schwankungen in Gebieten unter 2000 m Höhe auch in den Großstädten besonders Mumbai und Delhi. Die Fallzahlen steigen während und kurz nach der Regenzeit. Die gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum soll stark chloroquinresistent sein.

Im Süden des Landes ist das Malariarisiko geringer als im Norden. Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch qualifizierten Arzt wird vor der Reise nach Indien, speziell nach Goa, derzeit dringend empfohlen. 
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit und besonders häufig an den Küsten, aber auch in Städten und in Höhenlagen bis ca. 1.500 Metern vor. Während der Regenzeit und in den Monaten nach der Regenzeit steigen landesweit die Fallzahlen. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz und bei längerem Aufenthalt auch eine Impfung gegen Dengue-Fieber.
 
[3] Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
 
[4] Ein geringes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht landesweit während der Regenzeit in den ländlichen Regionen. Höhere Fallzahlen von Japanischer Enzephalitis treten vor allem in Bihar, in Uttar Pradesh und im Distrikt von Muzaffarpur (Region Bajjikanchal) auf. Um sich zu schützen, sollte man einen wirksamen Insektenschutz und hautbedeckende Kleidung benutzen. Bei längerem Aufenthalt oder besonderer Exposition wird eine Impfung gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
 
[5] Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem Risikogruppen und Reisende, die einen Langzeitaufenthalt planen, über eine mögliche Impfung beraten lassen. 


[6] Impfschutz gegen Typhus wird empfohlen. 

[7] Tollwut kommt landesweit und in großer Fallzahl vor. Hauptüberträger sind (streunende) Hunde, aber auch Affen, Katzen und andere Tiere. Eine Impfung wird für alle Reisenden empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Essen & Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch ist vielerorts erhältlich und sollte auch nur mit keimfreiem Wasser angerührt werden. In größeren Städten ist H-Milch erhältlich. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden. Fleisch- oder Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß essen. Der Genuss von Schweinefleisch, Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch landesweit. Dennoch ist die Infektionsgefahr für Touristen sehr gering. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
 

Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen im Ratnagiri-Distrikt vorkommen, das Schwimmen und Waten in diesen Gewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) ist verbreitet. Vor allem während der Monsunregenzeiten und unmittelbar nach dem Monsun muss mit einem Infektionsrisiko gerechnet werden, besonders in den Großstädten und an den Küsten. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

In den Küstenregionen, insbesondere im Südosten, tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende sollten einen wirksamen Insektenschutz benutzen. 

HIV/Aids ist eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, Piercings, Tätowierungen, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. 

Die Höhenkrankheit tritt in Höhen ab etwa 2300 m bei einem zu raschem Aufstieg auf. Die Symptome reichen von Atemnot und Kopfschmerzen bis hin zu Koordinationsstörungen und Erbrechen.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vor allem im Osten, die ebenfalls durch Mücken übertragene Krankheit Kala Azar kommt dagegen vereinzelt im Nordwesten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Ansteckung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion. Etwa 26 Prozent der weltweit festgestellten Tuberkulose-Fälle werden in Indien diagnostiziert.

In allen tropischen Ländern gibt es eine Reihe an Gifttieren, deren Bisse oder Stiche schwere Körperschäden oder den Tod zur Folge haben können. Daher sollte man Abstand von Schlangen, Skorpionen und Spinnen halten. Keinesfalls unter Laub, Erdlöcher oder in  Steinspalten fassen.

Zollbestimmungen in Indien

Zollbestimmungen Übersicht

Ausländische Touristen dürfen persönliche Gegenstände sowie bestimmte Waren innerhalb der geltenden Freimengen zollfrei nach Indien einführen. Die Regelungen gelten für Reisende ab 18 Jahren und können sich kurzfristig ändern.

Zollfreie Einfuhr bei Ankunft aus dem Ausland:

Gegenstände des persönlichen Bedarfs sowie Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 15.000 Indischen Rupien (INR) können in der Regel zollfrei eingeführt werden. Bestimmte Waren fallen jedoch nicht unter diese Freigrenze, darunter:

  • 100 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 125 g Tabak
  • 2 Liter alkoholische Getränke (Spirituosen oder Wein)
  • Gold und Silber in nicht verarbeitetem Zustand
  • ein Flachbildfernseher

Hochwertige elektronische Geräte oder andere wertvolle Gegenstände können bei der Einreise deklarationspflichtig sein. Reisende sollten sich vorab über die aktuellen Zollbestimmungen informieren.

Achtung: Verstöße gegen die indischen Zoll- und Einfuhrbestimmungen können zu Geldstrafen, Beschlagnahmungen oder weiteren rechtlichen Konsequenzen führen. Die indischen Vorschriften zu Betäubungsmitteln sind besonders streng; bereits der Besitz kleiner Mengen illegaler Substanzen kann schwere Strafen nach sich ziehen.

Mit der mobilen Anwendung ATITHI@Indian Customs können internationale Reisende ihre Zollerklärung für Waren und mitgeführte Währungen vorab elektronisch abgeben und dadurch die Abfertigung an Flughäfen erleichtern.

Die zulässigen Freimengen und Einfuhrbestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten daher vor der Abreise die aktuellen Informationen bei den zuständigen indischen Zollbehörden oder der zuständigen Auslandsvertretung prüfen.

Verbotene Importe

Geflügel, Geflügelprodukte (einschließlich Eier, Federn und Fleisch), Schweine, Produkte aus Schweinefleisch und Waffen ohne Sondergenehmigung, pornografische Erzeugnisse, Goldmünzen und -barren sowie E-Zigaretten.

Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Währung & Geld in Indien

Währung

1 Indische Rupie = 100 Paise. Währungskürzel: Rs, INR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 2000, 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Rupien; Münzen in den Nennbeträgen 10, 5, 2 und 1 Rs sowie 50 Paise.

Achtung: Die alten 500- und 1000-Rupien-Scheine wurden im November 2016 für ungültig erklärt. Es sind inzwischen neue 500-Rupien-Scheine und 2000-Rupien-Scheine herausgegeben worden. 

Kreditkarten

Geläufige Kreditkarten wie American Express, Diners Club, Mastercard und Visa werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Geldautomaten

Bankkarten
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Geldautomaten sind in großen Städten und touristischen Gegenden zahlreich vorhanden, in ländlichen Gegenden ist das Netz an Geldautomaten jedoch nicht sehr dicht. Bei Abhebung mit Bankkundenkarte am Geldautomaten können teils hohe Gebühren fällig werden. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist in den meisten Fällen verboten.

Für die Einfuhr von Fremdwährungen, die einen Wert von 5.000 US$ in Bargeld (bzw. von 10.000 US$ aller Zahlungsmittel) übersteigen, besteht Deklarationspflicht (Deklaration auch bei niedrigeren Beträgen empfohlen). Ausfuhr bis zur Höhe des deklarierten Betrags, abzüglich der Umtauschbeträge. Beim Geldumtausch muss ein Beleg gegengezeichnet oder eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden. Diese Belege müssen bei der Ausreise vorgelegt werden, um den Rücktausch zu ermöglichen.

Beste Reisezeit in Indien

Meist heiß und tropisch während des ganzen Jahres mit großen regionalen Unterschieden. Kühler von Ende November bis Anfang März mit kühlen Temperaturen am Morgen und Abend sowie viel Sonne während des Tages. Die heißeste Zeit mit trockener und staubiger Luft ist zwischen März und Juni. Monsun-Regen gibt es in den meisten Regionen im Sommer irgendwann zwischen Juni und Anfang Oktober.

Nördliche Ebenen: Städte wie Neu-Delhi, Varanasi, Lakhnau und Patna erleben im Laufe eines Jahres extreme Temperaturunterschiede. In der Regel ist es in diesen Städten von April bis Mitte Juni warm, während die Temperaturen im Winter von November bis Februar nachts fast unter den Gefrierpunkt fallen. Die Sommer sind heiß. Die Monsunzeit ist zwischen Juni und September.

Westhimalaya: Srinagar ist am schönsten zwischen Mai und Oktober, in der Zeit von Juli bis August ist es meist sehr heiß und im Winter ist es kalt und feucht. Simla liegt höher und ist daher kälter im Winter, und Orte wie Pahalgam, Gulmarg und Manali sind zu dieser Zeit normalerweise eingeschneit (Dezember bis März). In Ladakh, eine hoch gelegene Wüste, kann es zu extremen Temperaturabfällen kommen. Die Bergpässe von Ladakh sind von Juli bis Oktober passierbar.

Zentralindien: Im Bundesstaat Madhya Pradesh ist die Hitze im Sommer erträglicher, Monsunregen sind hier am stärksten zwischen Juli und September. Im Winter nachts recht kalt.

Westen: Am angenehmsten von November bis Februar, die Abende können jedoch ziemlich kalt sein. Mitunter sehr heiß im Sommer, Monsunregen fallen zwischen Mitte Juni und Mitte September.

Südwesten: Am schönsten ist das Wetter zwischen November und März. Die Regenzeit fällt zwischen Ende April und Juli. Die Sommertemperaturen sind nicht so hoch wie in Nordindien, jedoch sehr hohe Luftfeuchtigkeit. Kühle Brisen an der Küste. Im Binnenland haben Mysore und Bijapur ein angenehmes Klima mit wenig Regen.

Osten: Das Wetter ist in Staaten wie Odisha, der häufig mit Überschwemmungen zu kämpfen hat, von Oktober bis Februar kühl. In den Monaten März bis Mai ist es glühend heiß. Von Juni bis Oktober bringt der Monsun viel Regen und Überschwemmungen. 

Südosten: Tamil Nadu hat nordöstliche Monsunregen zwischen Oktober und Dezember, Temperaturen und Luftfeuchtigkeit sind das ganze Jahr über hoch. In den Bergen muss man in der Wintersaison mit Kälte rechnen. Hyderabad ist heiß, aber weniger drückend im Sommer und bedeutend kühler im Winter.

Nordosten: März bis Juni und September bis November sind die angenehmsten und trockensten Monate. Während des restlichen Jahres gibt es hier heftige Monsun-Regenfälle.