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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Italien

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

× Nein

× Nein

× Nein

Österreich

× Nein

× Nein

× Nein

Schweiz

× Nein

× Nein

× Nein

Andere EU-Länder

× Nein

× Nein

× Nein

Personalausweise/Identitätskarten

U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz. 

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Anmerkungen Reisepass

Italien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Diese Bestimmungen gelten auch für San Marino und Vatikanstadt.

Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Anmerkungen Reisepass & Visa

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visainformationen

Ein Visum ist für die Einreise nach Italien allgemein erforderlich. Ausgenommen von der Visumpflicht sind Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen sich EU-/EWR-Bürger jedoch bei der örtlichen Meldebehörde (Anagrafe) registrieren.

Ebenfalls visumfrei für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen können Angehörige folgender Drittstaaten einreisen:

Amerika: Antigua und Barbuda, Argentinien, Bahamas, Barbados, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Grenada, Guatemala, Honduras, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago, Uruguay, Venezuela und die USA.

Asien & Naher Osten: Brunei, Georgien, Israel, Japan, Malaysia, Malediven, Singapur, Südkorea, Taiwan (Pass muss eine Personalausweisnummer enthalten), Timor-Leste, Vereinigte Arabische Emirate sowie Passinhaber der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau.

Europa (Nicht-EU): Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldau, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, San Marino, Serbien (nur biometrische Pässe), Ukraine, Vatikanstadt und das Vereinigte Königreich.

Ozeanien & Afrika: Australien, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Neuseeland, Palau, Samoa, Seychellen, Salomonen, Tonga, Tuvalu und Vanuatu.

Staatsangehörige anderer Drittstaaten (wie z. B. der Türkei), die im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels oder Visums für einen anderen Schengen-Staat sind, dürfen sich damit ebenfalls bis zu 90 Tage visumfrei in Italien aufhalten (der Aufenthaltstitel muss noch mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig sein). Personen aus hier nicht aufgeführten Ländern wird empfohlen, sich vor der Reise an die zuständige italienische Botschaft oder das Konsulat zu wenden.

Schengen Visum

Staatsangehörige visumpflichtiger Drittstaaten müssen ein Schengen-Visum grundsätzlich bei der Konsularvertretung des Schengen-Staates beantragen, der das Hauptreiseziel darstellt. Lässt sich kein Hauptreiseziel eindeutig bestimmen, ist die Auslandsvertretung des Landes zuständig, über das die Ersteinreise in den Schengen-Raum erfolgt. Der Antrag muss bei der zuständigen Vertretung im Land des gewöhnlichen Wohnsitzes eingereicht werden. Italienische Vertretungen in Deutschland oder Österreich stellen Visa für Drittstaatsangehörige daher nur in Ausnahmefällen aus, sofern ein rechtmäßiger Wohnsitz im jeweiligen Land nachgewiesen werden kann.

Kosten

Detaillierte Auskünfte und Anträge sind an die zuständige italienische Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu richten.

Die Gebühren für ein Schengen-Visum (Kategorie C, für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen) betragen einheitlich 90,00 € für Erwachsene sowie 45,00 € für Kinder im Alter von 6 bis unter 12 Jahren. Ein Flughafen-Transitvisum (Kategorie A) kostet ebenfalls 90,00 €. Kinder unter 6 Jahren sind von der Visumgebühr befreit.

Zusätzlich können bei der Beantragung über externe Dienstleister (wie VFS Global oder TLScontact) Servicegebühren anfallen.

Visaarten und Kosten

Einreise-, Transitvisum.

Gültigkeit

Ein Kurzaufenthaltsvisum (Schengen-Visum der Kategorie C) gestattet einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Ein reines Transitvisum (Kategorie B für den Landweg) wurde durch das Standard-Schengen-Visum ersetzt. Für reine Zwischenstopps auf Flughäfen gilt das Flughafen-Transitvisum (Kategorie A), das ausschließlich zum Aufenthalt im internationalen Transitbereich berechtigt.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland innerhalb von 48 Std. in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Antragsart

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
 

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung eines Antrags auf ein Schengen-Visum (Kurzaufenthalt bis zu 90 Tage) dauert in der Regel etwa 15 Kalendertage, kann sich jedoch in Einzelfällen oder bei erforderlichen Nachprüfungen auf bis zu 45 Kalendertage verlängern. Es wird dringend empfohlen, den Visumantrag mindestens vier Wochen vor der geplanten Abreise einzureichen. Dabei sollten auch nationale Feiertage in Italien sowie im Herkunftsland berücksichtigt werden, da sich die Bearbeitungszeiten dadurch verschieben können. Die Beantragung ist frühestens sechs Monate vor Reisebeginn möglich.

Bei Anträgen auf ein nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (Kategorie D, z. B. für Studium, Erwerbstätigkeit oder Familiennachzug) kann das Verfahren je nach Visumskategorie und Prüfung durch die italienischen Behörden mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen.

Einreise mit Kindern

Für die Einreise nach Italien benötigen Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich und der Schweiz einen gültigen Personalausweis (in der Schweiz: Identitätskarte) oder einen gültigen Reisepass. Türkische Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen eigenen gültigen Reisepass sowie gegebenenfalls ein Visum oder einen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates. Für Kinder gelten grundsätzlich die gleichen Pass- und Visumbestimmungen wie für Erwachsene; für sie wird ebenfalls ein eigenes Identitätsdokument mit Lichtbild benötigt.

Alleinreisende oder nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige unter 15 Jahren sollten eine von den Sorgeberechtigten unterschriebene (und vorzugsweise amtlich beglaubigte) Einverständniserklärung inkl. Kopien der Ausweise der Erziehungsberechtigten mitführen. Für italienische Staatsbürger unter 14 Jahren ist eine formelle Reisevollmacht (Dichiarazione di Accompagnamento) bei der Ein- und Ausreise gesetzlich vorgeschrieben.

Es wird empfohlen, vor der Reise die genauen Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Flug-, Bahn- oder Fährgesellschaft zu prüfen, da private Transportunternehmen zum Teil strengere Vorgaben an Reisedokumente und Vollmachten stellen als die staatlichen Behörden.

Einreise mit Haustieren

Für die Einreise nach Italien mit Hunden, Katzen und Frettchen aus EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz gelten die einheitlichen Regelungen der EU: Die Tiere müssen mit einem Mikrochip (ISO-Norm 11784/11785) gekennzeichnet sein und einen EU-Heimtierausweis mitführen. Aus dem Ausweis muss hervorgehen, dass eine gültige Tollwutimpfung vorliegt. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Welpen und Jungtiere unter 12 Wochen (ohne Tollwutimpfung) dürfen grundsätzlich nicht nach Italien eingeführt werden. Pro Person dürfen maximal 5 Heimtiere mitgeführt werden.

Bei der Einreise mit Heimtieren aus Nicht-EU-Staaten mit erhöhtem Tollwutrisiko ist zusätzlich ein amtliches Veterinärgesundheitszeugnis sowie der Nachweis eines Tollwut-Antikörpertests (Bluttest mindestens 30 Tage nach der Impfung und 3 Monate vor der Einreise) erforderlich. Bei Tieren aus gelisteten, tollwutarmen Drittstaaten (z. B. Schweiz, Großbritannien, Andorra, San Marino, Monaco, Norwegen) entfällt die Pflicht zur Antikörperbestimmung.

Für Vögel (darunter Papageien und Sittiche) sowie Kleintiere, Reptilien, Schildkröten und Zierfische gelten gesonderte veterinärmedizinische Bestimmungen und Artenschutzregelungen. Insbesondere bei Papageienvögeln und geschützten Reptilien müssen die entsprechenden CITES-Dokumente und Veterinärzeugnisse mitgeführt werden.

Gesundheit und Impfungen in Italien

Übersicht

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.

In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Aushelfender Träger ist die italienische Krankenkasse Azienda Sanitaria Locale (ASL) des Nationalen Gesundheitsdienstes. Anschriftenverzeichnisse von Vertragsärzten liegen in den ASL-Niederlassungen in sehr vielen Städten aus. Kostenlose Behandlung ist ausschließlich beim Vertragsarzt gewährleistet. Im Allgemeinen muss man jedoch einen Teil der Arzneimittelkosten selbst tragen. Außerhalb der Dienstzeiten sollte man sich an den Guardia medica noturna e festiva wenden, der in größeren Orten eingerichtet ist.

In Italien gibt es zahlreiche Kurbäder, die teilweise aus der Römer-Zeit stammen. Die bekanntesten sind: Abano Terme und Montegrotto Terme (Venetien), Acqui Terme (Piemont), Chianciano und Montecatini Terme (Toskana), Fiuggi (Latium), Porretta Terme und Salsomaggiore Terme (Emilia-Romagna), Sciacca (Sizilien) und Sirmione (Lombardei). In Meran (Südtirol) wird eine spezielle Traubenkur angeboten.
Weitere Informationen zu Kurbädern in Italien ist auch vom Italienischer Verband der Kurbäder- und Heilwasserindustrien, La Federterme, erhältlich.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

Typhus

Cholera

Gelbfieber

Impfbescheinigungen

[1] Hepatitis A kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis A sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung erfolgen, besonders bei Aufenthalten im Süden von Italien.

[2] Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.

Essen & Trinken

In ländlichen Gebieten ist das Leitungswasser z. T. nicht trinkbar, »Acqua Non Potabile« bedeutet »Kein Trinkwasser«. Im Zweifelsfall abgefülltes Wasser trinken, vor allem zur Umgewöhnung zu Beginn des Aufenthaltes. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
 

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 

Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Es treten vereinzelt Chikungunya-Erkrankungen auf. Das Chikungunya-Virus wird von Mücken übertragen. Reisenden wird empfohlen, sich gegen Mückenstiche zu schützen. Eine Impfung gegen Chikungunya existiert nicht.
 
Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt zwischen Juli und November vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Die Möglichkeit zur Impfung gegen Dengue-Fieber besteht zwar, ist aber für einen Aufenthalt in Italien in der Regel nicht notwendig.


Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird von April bis Oktober in ländlicher Umgebung durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.

Das von Sandfliegen übertragene Phlebotomusfieber (Toskanafieber) kommt saisonal im Norden Italiens vor. Insektenschutz und lange, helle Kleidung wird als Prophylaxe empfohlen.

Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt in Italien in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz. 

Italien gilt als terrestrisch tollwutfrei.

Zollbestimmungen in Italien

Zollbestimmungen Übersicht

Die folgenden Artikel dürfen bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern zollfrei nach Italien eingeführt werden:

200 Zigaretten und 100 Zigarillos und 50 Zigarren und 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.

Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.

Verbotene Importe

Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches. 

Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Import/Export EU

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Währung & Geld in Italien

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 5, 10, 20 und 50 Cents. 

Hinweis: Italien prägt seit 2018 keine 1- und 2-Cent-Münzen mehr. Preise müssen zu den nächsten 5 Cent aufgerundet werden. 1- und 2-Cent-Münzen aus anderen EU-Ländern werden in Italien akzeptiert.

Kreditkarten

In Italien werden alle gängigen internationalen Kredit- und Debitkarten (insbesondere Visa, Mastercard und American Express) sowie Girocards weitgehend akzeptiert. In kleineren Geschäften, Cafés oder auf ländlichen Märkten wird für kleinere Beträge jedoch gelegentlich weiterhin Barzahlung bevorzugt.

In Italien gilt eine gesetzliche Obergrenze für Barzahlungen: Beträge ab 5.000 € dürfen nicht mehr in bar beglichen werden. Rechnungen ab dieser Grenze müssen zwingend elektronisch (z. B. per Kreditkarte, EC-Karte) oder per Banküberweisung gezahlt werden.

Geldautomaten

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Italien zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.
 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Beste Reisezeit in Italien

Mittelmeerklima im Norden von Italien, außer in den Alpen und in den Apenninen. Heiße Sommer, ganz besonders im Süden. Frühling und Herbst mild und sonnig. Kalte Winter mit viel Schnee in Oberitalien, ansonsten mild. Es ist trockener und wärmer, je weiter man nach Süden kommt. Die Mitte und der Süden von Italien hat ein mediterranes Klima. Hitzewellen werden in Italien durch den Klimawandel immer häufiger. Italien ist ganzjährig ein beliebtes Reiseziel, der Süden des Landes kann im Sommer jedoch unerträglich heiß werden. Die Hauptsaison für Badeurlauber geht von April bis August. Die Monate Juli und August sind am heißesten. Im Hochsommer sind die Preise am höchsten, weil dann auch die Italiener Urlaub machen.