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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Jordanien

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

✔ Ja

✔ Ja (1)

✔ Ja

Österreich

✔ Ja

✔ Ja (1)

✔ Ja

Schweiz

✔ Ja

✔ Ja (1)

✔ Ja

Andere EU-Länder

✔ Ja

✔ Ja (1)

✔ Ja

Reisepassinformationen

Reisedokumente:
Für die Einreise nach Jordanien ist allgemein ein Reisepass erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Zudem muss das Dokument noch über ausreichend freie Seiten für Visa- und Einreisestempel verfügen.

Wichtige Hinweise für deutsche / europäische Staatsangehörige:

  • Vorläufiger Reisepass: Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist möglich, sofern dieser zum Zeitpunkt der Einreise ebenfalls noch mindestens 6 Monate gültig ist.
  • Personalausweis: Der Personalausweis (auch vorläufig) reicht für die Einreise nach Jordanien nicht aus.
  • Kinderreisepass / Dokumente für Kinder: Jedes Kind benötigt ein eigenes Reisedokument mit Passfoto (Reisepass). Eintragungen im Pass der Eltern werden nicht anerkannt.

Hinweis zum Visum: Neben dem Reisepass wird für die Einreise ein Visum benötigt (erhältlich z. B. als Visa on Arrival an den meisten Grenzübergängen, vorab online als E-Visum oder inkludiert im Jordan Pass).

Anmerkungen Reisepass

Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Visainformationen

Visumbestimmungen:
Für die Einreise nach Jordanien benötigen die meisten ausländischen Staatsangehörigen (u. a. aus EU- und EFTA-Ländern) ein Visum. Ausgenommen von der Visumpflicht sind beispielsweise Staatsangehörige der Türkei, die sich für touristische oder geschäftliche Zwecke bis zu 3 Monate innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten visumfrei in Jordanien aufhalten dürfen.

Visum bei der Einreise (Visa on Arrival) & E-Visum:
Für Staatsbürger der EU- und EFTA-Staaten stehen folgende einfache Möglichkeiten zur Verfügung:

  • E-Visum vorab online: Über das offizielle E-Services-Portal des jordanischen Innenministeriums (eservices.moi.gov.jo) oder die offizielle MOI-App kann das Visum bequem vor Antritt der Reise beantragt und bezahlt werden. Dies spart Wartezeiten bei der Ankunft.
  • Visa on Arrival (Flughäfen & ausgewählte Landgrenzen): Ein Visum zur einmaligen Einreise (Single Entry, gültig für bis zu 30 Tage) wird direkt bei der Ankunft an den internationalen Flughäfen (Queen Alia Airport in Amman und King Hussein Airport in Aqaba) sowie an den meisten offiziellen Landgrenzübergängen (z. B. Sheikh-Hussein-Brücke / Jordan River Border Terminal und Aqaba / Yitzhak-Rabin-Grenzübergang) ausgestellt. Die Visagebühr für ein Single-Entry-Visum beträgt **40 JOD** (ca. 52 EUR / 56 USD).
  • Mehrfache Einreise (Multiple Entry): Visa für die mehrfache Einreise werden in der Regel nicht spontan am Flughafen-Schalter ausgestellt. Sie müssen vorab online als E-Visum oder bei einer jordanischen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) beantragt werden.

Spar-Tipp: Der Jordan Pass:
Für Touristen, die mindestens 3 Nächte (4 Tage) im Land bleiben und Sehenswürdigkeiten wie Petra besuchen möchten, empfiehlt sich vorab der Kauf des Jordan Pass. Bei Kauf vor der Einreise entfällt die Visagebühr von 40 JOD vollkommen, und der freie Eintritt zu über 40 Attraktionen ist enthalten.

Wichtiger Hinweis zu Landgrenzen: An einzelnen Grenzübergängen (wie der Allenby-/King-Hussein-Brücke) werden vor Ort teilweise keine Visa bei der Einreise ausgestellt. Reisen über Land sollten daher im Voraus geplant und Visa gegebenenfalls vorab als E-Visum besorgt werden. Nähere Auskünfte erteilen die jordanischen Auslandsvertretungen sowie das jordanische Ministerium für Inneres.

Anmeldepflicht

Registrierungspflicht bei längeren Aufenthalten:
Reisende, die sich länger als 14 Tage im Land aufhalten möchten, müssen ihren Aufenthalt vor Ablauf dieser Frist bei einer lokalen Polizeidienststelle (Department of Residence and Borders) registrieren oder dort ihr Visum verlängern lassen. Wer die zulässige Aufenthaltsdauer ohne entsprechende Verlängerung bzw. Registrierung überschreitet, muss bei der Ausreise mit Geldstrafen (pro Tag des unberechtigten Aufenthalts) rechnen.

Hinweis für Hotelgäste: Bei einem regulären Hotelaufenthalt wird die Meldung an die Behörden in der Regel automatisch beim Check-in durch die Unterkunft erledigt. Bei privaten Unterkünften oder Längzeitaufenthalten liegt die Verantwortung zur Registrierung bei den Reisenden selbst.

Kosten

Visum bei der Einreise (Visa on Arrival) & E-Visum:

Das Visum zur einmaligen Einreise (Single Entry) für touristische Zwecke kostet 40 JOD (ca. 52 EUR / 56 USD). Die Einreisegebühr kann an den gängigen Einreisepunkten in bar (nur in jordanischen Dinar) oder per Kreditkarte bezahlt werden. Das reguläre Visa on Arrival berechtigt bei der Einreise zunächst zu einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (kann bei Bedarf vor Ort bei einer Polizeistation auf bis zu 3 Monate verlängert werden).

Alternativen:

  • Jordan Pass: Wer mindestens 3 Nächte (4 Tage) im Land bleibt und Sehenswürdigkeiten wie Petra besucht, spart mit dem vorab gekauften Jordan Pass die Visagebühr von 40 JOD komplett.
  • E-Visum: Das Visum kann vor der Reise auch bequem online über die offizielle Plattform des jordanischen Innenministeriums (eservices.moi.gov.jo) beantragt werden.

Visaarten und Kosten

Transit-, Touristen-, Mehrfach- und Geschäftsvisum.

Gültigkeit

Gültigkeit & Verlängerung:
Das Einreisevisum (sowohl als Visa on Arrival als auch als E-Visum für eine einmalige Einreise) berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat (30 Tage) ab dem Einreisedatum.

Eine Verlängerung des Aufenthalts vor Ort ist möglich: Bei Bedarf kann das Visum vor Ablauf der ersten 30 Tage bei einer lokalen Polizeidienststelle (Department of Residence and Borders) in Jordanien auf bis zu 3 Monate verlängert werden.

Transit

Transitbestimmungen:

Reisende, die am Flughafen Amman (Queen Alia International Airport) umsteigen und den Transitbereich nicht verlassen, benötigen unter folgenden Bedingungen kein Transitvisum:

  • Transit unter 6 Stunden: Wer innerhalb von 6 Stunden weiterfliegt, den internationalen Transitbereich nicht verlässt und über gültige Reisedokumente sowie eine bestätigte Sitzplatzreservierung für den Weiterflug verfügt, reist visumfrei transit.
  • Transit zwischen 6 und 24 Stunden: Bei einem Transitaufenthalt von 6 bis 24 Stunden organisiert die Fluggesellschaft (z. B. bei längeren Zwischenstopps von Royal Jordanian) in der Regel die Unterbringung in einem Transit-Hotel nahe dem Flughafen. Bei Verlassen des Transitbereichs bzw. Flughafenareals wird der Reisepass für die Dauer des Aufenthalts von den Einreisebehörden einbehalten und beim Wiederbetreten des Flughafens zur Weiterreise wieder ausgehändigt.

Wichtiger Hinweis: Dauert der Zwischenstopp länger als 24 Stunden, gilt der Aufenthalt nicht mehr als Transit, und es muss ein reguläres Einreisevisum (z. B. Visa on Arrival, E-Visum oder Jordan Pass) beantragt werden.

Antragsart

Die jordanischen Botschaften stellen keine Touristen-Visa mehr aus, Antragsteller müssen ein e-Visum beantragen. U. a. Staatsangehörige aus einem EU-Land, der Schweiz und der Türkei sind berechtigt, ein e-Visum zu beantragen.

Visa bei der Einreise können an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba beantragt werden.

Antrag erforderlich

Erforderliche Unterlagen für ein E-Visum (vorab online):

  • Gültiger Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist;
  • Digitales Passfoto (im Online-Portal hochzuladen);
  • Nachweis über die Buchung der Hin- und Rückreise (Flugtickets);
  • Ggf. Nachweis einer Unterkunfts- oder Hotelbuchung in Jordanien;
  • Zahlungsmittel (Kreditkarte) zur Entrichtung der Visagebühr im E-Portal;
  • Bei Geschäftsreisen zusätzlich: Entsendungsschreiben des Arbeitgebers mit Angabe von Anlass, Dauer, Kostenübernahme sowie Einladung des jordanischen Geschäftspartners.

Erforderliche Unterlagen für ein Visum bei der Einreise (Visa on Arrival):

  • Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und über freie Seiten für Stempel verfügt;
  • Nachweis verfügbarer Rück- oder Weiterreisetickets;
  • Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts;
  • Visagebühr in Höhe von 40 JOD (zahlbar vor Ort in bar in jordanischen Dinar oder per Kreditkarte).

Hinweis zur postalischen Beantragung: Da jordanische Botschaften Touristenvisa in der Regel nicht mehr auf dem Postweg oder per physischem Passkleber ausstellen, ist ein postalisch eingereichter Antrag mit Rückumschlag veraltet. Antragsteller werden auf das E-Visum-Portal (eservices.moi.gov.jo), den Kauf des Jordan Pass oder das Visa on Arrival verwiesen.

Einreise mit Kindern

Reisedokumente für Kinder und Minderjährige:

Reisepasspflicht:
Kinder aller Nationalitäten (u. a. aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und der Türkei) benötigen für die Einreise nach Jordanien ein eigenes Reisedokument mit Lichtbild (regulärer bzw. elektronischer Reisepass). Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt.
Hinweis für deutsche Staatsangehörige: Seit der Abschaffung des alten Kinderreisepasses benötigen auch Säuglinge und Kleinkinder einen regulären elektronischen Reisepass (ePass).

Visumbestimmungen für Kinder:
Für Minderjährige gelten grundsätzlich die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reisen Eltern mit dem Jordan Pass oder einem E-Visum ein, muss für mitreisende Kinder je nach Alter und Tarif ebenfalls die entsprechende Vorab-Option gewählt werden.

Einreisebestimmungen für allein oder mit nur einem Elternteil reisende Minderjährige:
Minderjährige sollten vorzugsweise in Begleitung von Sorgeberechtigten reisen. Wenn Minderjährige alleine, nur mit einem Elternteil oder in Begleitung drittpersonen (z. B. Großeltern, Tour-Guides) reisen, wird dringend empfohlen, folgende Unterlagen mitzuführen:

  • Schriftliche, von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung/Reiseerlaubnis (vorzugsweise in englischer Sprache);
  • Kopien der Reisepässe der nicht mitreisenden sorgeberechtigten Personen;
  • Ggf. Kopie der Geburtsurkunde des Kindes zur Nachweisung des Verwandtschaftsverhältnisses.

Einreise mit Haustieren

Einreisebestimmungen für Tiere:

Hunde und Katzen:
Für die Einfuhr von Hunden und Katzen nach Jordanien sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland (Ausstellungsdatum kurz vor der Abreise);
  • Ein gültiges Tollwutimpfzertifikat (die Impfung muss mindestens 30 Tage und darf maximal 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein);
  • Ein Kennzeichnungsmikrochip (ISO-Standard 11784/11785) wird für die eindeutige Zuordnung des Tieres dringend empfohlen.

Vögel:
Für die Einfuhr sowie für den Transit von Vögeln ist neben einem amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis zwingend eine Vorab-Genehmigung des jordanischen Landwirtschaftsministeriums (Ministry of Agriculture) erforderlich.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund strenger artenschutzrechtlicher und veterinärmedizinischer Auflagen (u. a. zum Schutz vor der Geflügelpest) kann die Einfuhr bestimmter Vogelarten zeitweise verboten oder an Quarantänebestimmungen gebunden sein. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor der Reise bei der zuständigen jordanischen Auslandsvertretung zu informieren.

Gesundheit und Impfungen in Jordanien

Übersicht

Die medizinische Versorgung in Amman ist gut, außerhalb Ammans entspricht sie je nach Gebiet nicht bzw. nur mit Einschränkungen westeuropäischem Standard.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird für Aufenthalte in Jordanien dringend empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

Typhus

1

3

Cholera

Gelbfieber

Impfbescheinigungen

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen. Ausgenommen sind Reisende, die sich nicht länger als 12 Stunden im Transitraum in den Infektionsgebieten aufgehalten haben.

[2] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

[3] Eine Impfbescheinigung gegen Polio wird von allen Reisenden verlangt, die sich innerhalb der letzten 12 bis 4 Wochen in einem Polio-Endemiegebiet aufgehalten haben. Thypus kommt vor. Eine Impfung wird bei Langzeitaufenthalt und besonderer Exposition empfohlen.

[4] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Essen & Trinken

Das Leitungswasser ist stark gechlort. Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Unpasteurisierte Milch sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten nicht konsumiert werden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 
 
Es kommt vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist  unklar. Enger Kontakt zu Kamelen und zu Fledermäusen sollte vermieden werden, da sie als Krankheitsüberträger vermutet werden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. 

Auch in Jordanien besteht geringe Gefahr einer HIV-Infektion. Die bekannten Risiken sollten vermieden werden.

Durch Sandmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Gesundheitsnachweiß

HIV-Infizierte dürfen nicht nach Jordanien einreisen und sich nicht in Jordanien aufhalten. Reisende, die im Besitz von Medikamenten gegen HIV sind, werden als HIV-Infizierte angesehen werden und müssen infolgedessen mit ihrer Ausweisung aus Jordanien rechnen. 

Zollbestimmungen in Jordanien

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel können zollfrei nach Jordanien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

Zigaretten und andere Tabakwaren in kleinen Mengen, die keinen kommerziellen Charakter haben;
alkoholische Getränke in kleinen Mengen ohne kommerziellen Charakter;
Geschenke und persönliche Gebrauchsgegenstände in kleinen Mengen ohne kommerziellen Charakter bis zu einem Wert von 200 JD.

Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.

Import Einschränkungen

Für die Einfuhr von Jagdwaffen und Munition (nicht im Handgepäck) wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt.

Verbotene Importe

Waffen und Munition (s. auch Einfuhrbeschränkungen), Funkgeräte, Betäubungsmittel, pornografisches Material.

Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Währung & Geld in Jordanien

Währung

1 Jordanischer Dinar = 100 Piaster = 1000 Fils. Währungskürzel: JD, JOD (ISO-Code). 

Banknoten gibt es im Wert von 50, 20, 10, 5 und 1 JD. 

Münzen sind im Wert von ½ Dinar und ¼ Dinar, sowie 10 Piaster, 5, 2 1/2  und 1 Piaster im Umlauf. Der JD ist an den US-Dollar gekoppelt.

Wegen des hohen Wertverlustes des Rial sind statt Banknoten, die sogenannten Iran-Cheques, im Umlauf und werden als gängiges Zahlungsmittel verwendet. Sie werden ausschließlich von der Iranischen Zentralbank ausgegeben.

Kreditkarten

Geläufige Kreditkarten wie American Express, Visa, Mastercard und Diners Club werden in touristischen Orten in Hotels, Restaurants und in größeren Geschäften akzeptiert. Auf den Souks und in kleineren Geschäften wird in der Regel Bargeld verlangt. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

 

Geldautomaten

Bankkarten
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann vielerorts in touristischen Gebieten an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Devisenbestimmungen

Einfuhr der Landeswährung und von Devisen in bar bis zum Gegenwert von 10.000 JD gestattet, darüber hinaus besteht Deklarationspflicht.

Ausfuhr von Fremdwährungen nur bis in Höhe der deklarierten Beträge.

Israelische Währung darf nicht nach Jordanien eingeführt werden, kann aber an der Grenze umgetauscht werden.

Beste Reisezeit in Jordanien

In den östlichen und südlichen Teilen des Landes herrscht Wüstenklima.

Das Jordan-Tal, das unter dem Meeresspiegel liegt, ist im Winter warm und im Sommer sehr heiß und hat wie die Rotmeerküste ein subtropisches Klima.

Mediterranes Klima am Rand des Jordangrabens

Der meiste Niederschlag fällt zwischen November und März, keine Niederschläge von Mai bis September, kühler im Dezember/Januar. Die beste Reisezeit fällt auf die Monate März, April, Mai sowie Oktober und November.