Vor der Reise
Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise in Lettland
Nationalität
Reisepass
Visa
Rückflugticket
Deutschland
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Österreich
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Schweiz
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Andere EU-Länder
✔ Ja (1)
× Nein
× Nein
Personalausweise/Identitätskarten
[1] U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Reisepassinformationen
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum / den Aufenthalt hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Anmerkungen Reisepass
Lettland ist Mitgliedstaat der Europäischen Union und des Schengen-Raums. Für Staatsbürger der EU- und EWR-Länder sowie der Schweiz entfallen an den Binnengrenzen (auf dem Land-, See- und Luftweg) die regulären Passkontrollen. Dennoch sind alle Reisenden gesetzlich verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts ein gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) mitzuführen.
Wichtige Reise- & Dokumentenhinweise:
- Reisedokumente: Der Personalausweis oder Reisepass muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Ein vorläufiger Personalausweis oder vorläufiger Reisepass wird von den lettischen Behörden ebenfalls anerkannt.
- Kinder: Jedes Kind benötigt ein eigenes gültiges Reisedokument (Kinderreisepass bzw. Personalausweis/Reisepass). Eintragungen im Pass der Eltern sind ungültig.
- Außengrenzen (Russland / Belarus): An den lettischen EU-Außengrenzen zu Russland und Belarus finden strengste Pass- und Zollkontrollen statt. Es kommt zeitweise zu Betriebseinschränkungen und Schließungen von Grenzübergängen.
Hinweis: Pass- und Visabestimmungen können kurzfristig angepasst werden. Fluggesellschaften und Transportunternehmen können zudem eigene Mitnahmebestimmungen durchsetzen. Es wird empfohlen, vor Reiseantritt die aktuellen Auskünfte der zuständigen Vertretungen (z. B. Auswärtiges Amt, BMEIA, EDA) zu konsultieren.
Anmerkungen Reisepass & Visa
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visainformationen
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Anmerkungen Visum
Vorabregistrierung (ETA) für bestimmte Drittstaatsangehörige:
Seit dem 1. September 2025 gilt in Lettland eine Pflicht zur elektronischen Vorabregistrierung (Electronic Travel Authorization – ETA) über das offizielle Portal eta.gov.lv.
Wer muss sich registrieren?
- Diese Pflicht betrifft ausschließlich Drittstaatsangehörige, die keinen Visum- oder Aufenthaltstitel aus Lettland besitzen und keine Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Staates, der Schweiz, eines NATO- oder OECD-Staates oder Brasiliens haben.
- Dies gilt auch für Transitreisende sowie Personen, die mit einem Schengen-Visum eines anderen EU-Staates nach Lettland einreisen.
Wer ist ausgenommen?
- Staatsbürger der EU- und EWR-Länder sowie der Schweiz sind von dieser Registrierungspflicht vollständig befreit. Sie benötigen für die Einreise nach Lettland weiterhin lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Ablauf & Fristen für Meldepflichtige:
Betroffene Reisende müssen ihre Reisedaten (darunter Reisezweck, Aufenthaltsort und Route) mindestens 48 Stunden vor Einreise auf eta.gov.lv einreichen. Eine Nichtbeachtung kann zu Einreiseverweigerungen oder Bußgeldern führen.
Schengen Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengen-Raum ein Schengen-Visum beantragen. Zuständig ist die Diplomatische Vertretung des Schengen-Staates, der das Hauptreiseziel (gemessen an Aufenthaltsdauer oder Hauptzweck der Reise) darstellt. Lässt sich kein Hauptreiseziel bestimmen, ist der Staat der ersten Einreise zuständig.
Der Antrag ist bei der zuständigen Auslandsvertretung oder dem autorisierten Visumzentrum des jeweiligen Schengen-Staates in dem Land zu stellen, in dem der Antragsteller seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat. Sollte das Zielland im Wohnsitzland keine eigene Vertretung unterhalten, kann der Antrag gegebenenfalls bei einem vertretenden Schengen-Staat eingereicht werden.
Einreise Dokumente
Gesundheitsvorsorge & Krankenversicherung:
- EU-/EWR-Bürger sowie Schweizer Staatsangehörige: Können bei medizinisch notwendigen Behandlungen im staatlichen lettischen Gesundheitssystem die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung nutzen. Da die EHIC jedoch keine Kosten für einen eventuellen medizinischen Rücktransport nach Deutschland/ins Heimatland oder für Behandlungen in Privatkliniken übernimmt, wird der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung inklusive Notfall-Rücktransport dringend empfohlen.
- Drittstaatsangehörige (visumpflichtige Reisende): Müssen eine Nachweisbestätigung einer gültigen Reisekrankenversicherung vorlegen, die für das gesamte Schengen-Gebiet gilt, eine Mindestdeckung von 30.000 € aufweist und Notfallbehandlungen sowie den medizinischen Rücktransport abdeckt.
Kosten
Visumgebühren & Konsularanfragen:
Anträge und Anfragen zu Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sind an die Konsularabteilung der zuständigen lettischen Botschaft bzw. das beauftragte Visazentrum (z. B. VFS Global) zu richten.
Standardgebühren für Schengen-Visa (Kategorie C & A):
- Flugtransitvisum (Kategorie A): 90,00 €
- Kurzaufenthaltsvisum (Kategorie C, bis zu 90 Tage): 90,00 €
- Kinder von 6 bis unter 12 Jahren: 45,00 €
- Kinder unter 6 Jahren: Gebührenfrei (0,00 €)
Hinweis: Für Staatsangehörige von Ländern mit Visaerleichterungsabkommen sowie bei Anträgen von Familienangehörigen von EU-/EWR-Bürgern gelten abweichende Sonderregelungen oder Gebührenbefreiungen. Für Bürger aus EU-/EWR-Staaten sowie der Schweiz besteht Visumfreiheit.
Visaarten und Kosten
Kurzzeit-/Langzeit- und Transitvisum/Flughafentransitvisum.
Gültigkeit
Einreisevisum: 90 Tage. Transitvisum: 5 Tage.
Transit
Visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land über den Flughafen Riga in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum, sofern sie den internationalen Transitbereich nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
Ausnahmen & Wichtige Einschränkungen:
- Flughafentransit-Visum (Kategorie A): Staatsbürger bestimmter Länder (darunter u. a. Afghanistan, Iran, Irak, Nigeria, Somalia und Syrien) benötigen selbst für einen reinen Aufenthalt in der Transitzone des Flughafens ein spezielles Flughafentransitvisum. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen lettischen Auslandsvertretungen.
- Elektronische Vorab-Registrierung (ETA): Drittstaatsangehörige, die weder EU-/EWR-Bürger sind noch über einen lettischen Aufenthaltstitel oder ein lettisches Visum verfügen, müssen sich mindestens 48 Stunden vor der Einreise oder dem Transit elektronisch auf dem offiziellen Portal (eta.gov.lv) registrieren.
- Einreise/Transit auf dem Landweg (Russland / Belarus): Die Landgrenzen zu Russland und Belarus sind stark reglementiert bzw. teilweise geschlossen. Bei Einreise oder Transit über diesen Landweg sind besondere Beschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen sowie entsprechende Visabestimmungen der Nachbarstaaten zu beachten. Ein reiner Transit ohne Visum ist auf dem Landweg nicht möglich.
Antragsart
Antragstellung: Die Einreichung des Visumantrags erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers, da biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasset werden. Der Antrag erfolgt entweder bei der zuständigen lettischen Auslandsvertretung oder bei einem autorisierten externen Visumantragszentrum (z. B. VFS Global) im Wohnsitzland.
Hinweis: In der Regel muss das Visumformular vorab online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung zur Unterlagenabgabe ist zwingend erforderlich.
Antrag erforderlich
Die genauen Anforderungen variieren je nach Nationalität, Reisezweck und Aufenthaltsdauer. Detaillierte Auskünfte erteilen die zuständigen lettischen Auslandsvertretungen oder autorisierte Visumzentren (z. B. VFS Global).
Erforderliche Unterlagen für ein Schengen-Visum (Kategorie C):
- Reisedokument: Reisepass im Original, der noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig ist, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und mindestens zwei freie Seiten enthält, sowie Kopien der wesentlichen Passseiten.
- Reisezweck & Unterkunft: Nachweise über den Aufenthaltszweck (z. B. offizielle Einladung von Privatpersonen oder Unternehmen, Ausstellungs- oder Konferenzteilnahme, ärztliches Attest) sowie Nachweis der Unterkunft (z. B. Hotelreservierung oder Bestätigung der Unterkunft durch den Einladenden).
- Finanzielle Mittel: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthalts und die Rückreise (z. B. Kontoauszüge der letzten 3 bis 6 Monate) oder eine formelle Verpflichtungserklärung/Kostenübernahme des Gastgeberlandes/Einladenden.
- Auslandsreisekrankenversicherung: Nachweis einer gültigen Reisekrankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum und die gesamte Aufenthaltsdauer mit einer Mindestdeckung von 30.000 €, die eventuelle Kosten für den Rücktransport aus medizinischen Gründen, dringende medizinische Behandlung oder Notfallversorgung im Krankenhaus abdeckt.
- Visumgebühr: Standardgebühr von 90 € für Erwachsene und 45 € für Kinder (6–12 Jahre). Bei Antragstellung über ein externes Servicezentrum fällt ggf. eine zusätzliche Dienstleistungsgebühr an.
- Passfotos: 2 aktuelle, biometrische Passfotos (gemäß ICAO-Standard).
- Antragsformular: 1 vorschriftsmäßig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular (in der Regel vorab online über das E-Visa-Portal des lettischen Auswärtigen Dienstes auszufüllen und ausgedruckt mitzubringen).
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeit:
- Kurzfristiger Aufenthalt (Schengen-Visum, Typ C): In der Regel 10 bis 15 Kalendertage ab Eingang der vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Vertretung oder dem Visumzentrum. In Einzelfällen oder bei erforderlichen Zusatzprüfungen kann die Bearbeitung bis zu 30 (in Ausnahmefällen 60) Tage dauern.
- Längerfristiger Aufenthalt (Nationales Visum, Typ D / Aufenthaltstitel): Liegt bereits eine Arbeitsgenehmigung oder Zulassung vor, beträgt die Bearbeitungszeit für das Visum ca. 15 Kalendertage. Muss zusätzlich eine reguläre Aufenthaltsgestattung (z. B. über die lettische Migrationsbehörde PMLP) beantragt werden, dauert das Gesamtexpertenverfahren in der Regel 30 bis 90 Tage.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht anwesenden Eltern / Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten mit sich führen. Plant ein alleinreisender Minderjähriger dauerthaft in Lettland zu verbleiben, muss er eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht anwesenden Eltern / Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten bei der Einreise vorlegen.
Einreise mit Haustieren
Gesundheit und Impfungen in Lettland
Übersicht
Die medizinische Versorgung entspricht nicht deutschem Standard. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall direkt an einen Allgemeinmediziner, der Vertragsarzt der lettischen Krankenversicherung (Veselibas obligatas apdrosinasanas valsts agentura - VOAVA) ist. Informationen zu Vertragsärzten sind in Lettland unter der gebührenfreien Service-Nummer 800 12 34 erhältlich.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Gesundheit & Impfungen
Besondere Vorsichtsnamßnahmen
Pflichtimpfungen
Essen & Trinken
–
–
Malaria
–
–
Typhus
–
–
Cholera
–
–
Gelbfieber
–
–
Impfbescheinigungen
[1] Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Bei längerem Aufenthalt und besonderer Exposition wird eine Impfung gegen FSME empfohlen.
[2] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[3] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Essen & Trinken
Das Leitungswasser ist in ganz Lettland bedenkenlos trinkbar und entspricht den Sicherheitsstandards der Europäischen Union. Auch die Lebensmittelhygiene in Restaurants, Cafés und Supermärkten ist durchgehend hoch.
Frische regionale Produkte, Milchprodukte, geräucherter Fisch und Fleischwaren sind weit verbreitet. Wie bei allen Reisen empfiehlt sich bei der Verpflegung an einfachen Straßenständen oder beim Aufbewahren von Lebensmitteln an heißen Sommertagen die gewohnte Sorgfalt.
Sonstige Risiken
Impfempfehlungen & Gesundheitshinweise:
Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (darunter Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Masern-Mumps-Röteln, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise auf Vollständigkeit überprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden. Wegen vereinzelt auftretender Diphtherie-Fälle ist ein aktueller Schutz gegen Diphtherie besonders ratsam.
Durch Zecken & Insekten übertragbare Krankheiten:
- FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis): Lettland gilt landesweit als Endemiegebiet für FSME. Eine Schutzimpfung wird für Aufenthalte in den Sommermonaten (April bis Oktober) sowie für Outdoor-Aktivitäten dringend empfohlen.
- Borreliose: Landesweit besteht das Risiko einer Borreliose-Übertragung durch Zeckenstiche. Schutz bieten körperbedeckende Kleidung, insektenabweisende Mittel (Repellents) und das gründliche Absuchen des Körpers nach Aufenthalten in Wald- und Wiesenbereichen.
Weitere Infektionsrisiken:
- Tuberkulose: Die Inzidenz ist höher als im mitteleuropäischen Durchschnitt. Bei normalen Urlaubsreisen besteht jedoch in der Regel kein erhöhtes Ansteckungsrisiko.
- HIV/Aids: Das Infektionsrisiko entspricht dem bei ungeschützten Sexualkontakten oder unsachgemäßem Einsatz von Spritzen/Nadeln üblichen Standard. Die Beachtung der gängigen Schutzmaßnahmen wird empfohlen.
Zollbestimmungen in Lettland
Zollbestimmungen Übersicht
Freimengen für die Ein- und Ausfuhr:
1. Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU):
Reisende ab 18 Jahren können Waren für den persönlichen Bedarf (kein Weiterverkauf) zollfrei zwischen Lettland und anderen EU-Ländern transportieren, sofern die Steuern im Kaufland entrichtet wurden. Überschreiten die Mengen folgende Richtwerte, kann eine gewerbliche Nutzung unterstellt werden:
- 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak
- 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein)
- 110 Liter Bier
- 10 Liter Spirituosen (> 22 % vol.) oder 20 Liter alkoholhaltige Getränke bis 22 % vol.
2. Einreise aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten, z. B. Russland oder Belarus):
Personen ab 18 Jahren dürfen folgende Waren steuer- und zollfrei einführen:
- Tabakwaren (je nach Verkehrsmittel):
- Bei Flug- und Seereisen: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Tabak.
- Bei Einreise über Land (z. B. Auto, Bus) oder Bahn: 40 Zigaretten, 20 Zigarillos, 10 Zigarren oder 50 g Tabak.
- Alkohol & Alkoholika: 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 % oder 2 Liter alkoholhaltige Getränke bis maximal 22 % bzw. Schaumwein; dazu 4 Liter Tafelwein und 16 Liter Bier.
- Medikamente: Ausschließlich für den persönlichen Reisebedarf.
- Sonstige Waren & Geschenke: Bis zu einem Gesamtwert von 430 € bei Flug- und Seereisen bzw. 300 € bei Reisen über Land (Pkw, Bus, Bahn). Für Kinder unter 15 Jahren gilt in Lettland ein Freibetrag von 285 €.
Besondere Bestimmungen:
- Wertvolle persönliche Gegenstände (z. B. teurer Schmuck) sollten bei der Einreise aus Drittländern deklariert werden.
- Für die Ausfuhr von Kunstgegenständen, die älter als 50 Jahre sind, ist eine offizielle Genehmigung der lettischen Behörden erforderlich.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
Verbotene Importe
Betäubungsmittel, Schusswaffen und Munition (Einfuhrgenehmigung erforderlich), unverarbeitete Milch und rohes Fleisch (siehe Einfuhrbestimmungen). Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Import/Export EU
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Währung & Geld in Lettland
Währung
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
Kreditkarten
Mastercard, Visa, American Express, JCB und Diners Club werden von vielen Hotels und Tankstellen der größeren Städte angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. An den zahlreich vorhandenen Geldautomaten in allen kleineren und größeren Städten kann häufig auch mit der Kreditkarte und PIN-Nummer Geld abgehoben werden.
Geldautomaten
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Devisenbestimmungen
Beste Reisezeit in Lettland
Gemäßigtes Klima. Warme Sommer, Frühling und Herbst sind relativ mild. Kalte, lange Winter (Oktober bis April) mit starken Schneefällen. Die Niederschläge sind über das ganze Jahr verteilt. Die beste Reisezeit beginnt im Mai und endet im September.