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Vor der Reise

Pass- & Visabestimmungen Ein- & Durchreise im Kosovo

Nationalität

Reisepass

Visa

Rückflug­ticket

Deutsch­land

✔ Ja (1)

× Nein

✔ Ja

Österreich

✔ Ja (1)

× Nein

✔ Ja

Schweiz

✔ Ja (1)

× Nein

✔ Ja

Andere EU-Länder

✔ Ja (1)

× Nein

✔ Ja

Personalausweise/Identitätskarten

Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder und der Schweiz können für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit einem gültigen biometrischen Personalausweis (im Scheckkartenformat) oder einem Reisepass in den Kosovo einreisen[cite: 1].

Gültigkeitsdauer der Ausweisdokumente:
Die Reisedokumente (Personalausweis oder Reisepass) müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch für die geplante Aufenthaltsdauer, mindestens jedoch für 3 Monate (90 Tage) gültig sein.

Reisepassinformationen

Reisepass:
Der Reisepass ist für die Einreise allgemein erforderlich und anerkannt. Das Dokument muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein. Für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen wird kein Visum benötigt.

Anmerkungen Reisepass

Besonderheiten bei der Ein- und Ausreise über Serbien:
Da Serbien den Kosovo nicht als unabhängigen Staat ankennt, gelten für die Ein- und Ausreise besondere Regeln. Wer aus einem Drittland (z. B. über den Flughafen Pristina, Albanien, Montenegro oder Nordmazedonien) in den Kosovo einreist, besitzt im Pass keinen serbischen Einreisestempel.

Eine direkte Ausreise aus dem Kosovo nach Serbien ist in diesem Fall nicht möglich, da die serbischen Behörden dies als illegale Einreise auf ihr Staatsgebiet werten. Wer vom Kosovo nach Serbien reisen möchte, muss entweder zuvor auch direkt über Serbien auf dem Landweg in den Kosovo eingereist sein (die Gesamtreisedauer in der Region darf dabei 90 Tage nicht überschreiten) oder zuerst in ein Drittland (z. B. Nordmazedonien) ausreisen und von dort regulär nach Serbien einreisen.

Hinweis für Reisen mit dem Personalausweis: Da deutsche/EU-Bürger mit dem Personalausweis nach Serbien einreisen können und dort kein Einreisestempel gestempelt werden kann, umgeht man mit der Nutzung des Personalausweises häufig eventuelle Missverständnisse an den serbischen Kontrollpunkten.

Polizeiliche Meldepflicht im Kosovo:
Ausländische Staatsangehörige sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen (72 Stunden) nach der Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation oder direkt am Grenzübergang anzumelden. Bei Übernachtungen in Hotels oder offiziellen Unterkünften übernimmt dies in der Regel das Hotelmanagement.

Haftungsausschluss: Pass-, Visum- und Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Wir empfehlen Reisenden, sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Vertretungen (z. B. der Botschaft der Republik Kosovo) sowie beim Auswärtigen Amt über den aktuellen Stand zu informieren.

Visainformationen

Visumbestimmungen:

Für die Einreise in den Kosovo wird allgemein ein Visum benötigt. Für Staatsbürger unter anderem der folgenden Länder gilt jedoch für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (6 Monaten) eine Visumbefreiung:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island (EWR- / Schengen-Staaten)
  • Türkei
  • Sowie weitere Staaten wie unter anderem das Vereinigte Königreich, USA, Kanada, Australien und Neuseeland.

Hinweis für Inhaber von Schengen-Visa: Personen anderer Nationalitäten, die ein gültiges biometrisches Aufenthaltstitel-Dokument eines Schengen-Staates oder ein Mehrfachvisum (Schengen-Visum) besitzen, können für kurzzeitige Aufenthalte ebenfalls visumfrei in den Kosovo einreisen.

Anmeldepflicht

Polizeiliche Registrierung & Meldepflicht:

Ausländische Staatsangehörige sind gesetzlich verpflichtet, ihren Aufenthalt sowie jede Adressänderung innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) nach der Einreise bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder direkt an der Grenzstation anzumelden.

Bei Übernachtungen in einem Hotel oder einer offiziellen Unterkunft übernimmt die Leitung des Hauses in der Regel die elektronische Registrierung im Namen des Gastes. Wer bei Verwandten, Bekannten oder in privaten Ferienunterkünften übernachtet, muss die Anmeldung selbstständig (oder online über die behördliche Portale/Apps) vornehmen.

Wichtiger Hinweis: Die Anmeldebestätigung sollte während des gesamten Aufenthalts für eventuelle Personenkontrollen aufbewahrt und bei der Ausreise mitgeführt werden. Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht kann zu Geldstrafen oder Verzögerungen bei der Ausreise führen.

Einreise Dokumente

Angehörige aller Nationen müssen den Grund für ihre Einreise an der Grenze dokumentieren können.

Kosten

Gebühren für visumpflichtige Reisende (bei Antragstellung an Vertretungen des Kosovo im Ausland):

  • Kategorie C (Einreise- / Kurzaufenthaltsvisum bis zu 90 Tage): 40,00 €
  • Kategorie D (Nationales Visum / Langzeitaufenthalt): 80,00 €

Hinweis zur Bezahlung: Die Visumgebühren sind im Voraus per Banküberweisung auf das Konto der jeweiligen kosovarischen Diplomatischen Vertretung (z. B. der Botschaft in Berlin, Wien oder Bern) zu entrichten. Von der Gebühr befreit sind unter anderem Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler, Studenten und Lehrkräfte auf Bildungsreisen.

Antragsart

Der Visumantrag muss persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung bei der zuständigen Diplomatischen oder Konsularischen Vertretung der Republik Kosovo (z. B. der Botschaft in Berlin, Wien oder Bern) eingereicht werden.

  • Frühestmöglicher Antrag: Maximal 3 Monate (90 Tage) vor der geplanten Einreise.
  • Spätestmöglicher Antrag: Spätestens 15 Kalendertage vor dem geplanten Reisetermin.
  • Bearbeitungszeit: In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit 10 bis 15 Arbeitstage, kann in Einzelfällen aber bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen.

Antrag erforderlich

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung eines Einreisevisums (Kategorie C):

Visumpflichtige Reisende müssen beim persönlichen Termin bei der konsularischen Vertretung folgende Dokumente im Original sowie in Kopie vorlegen:

  • Visumantrag: Vollständig ausgefülltes und vom Antragsteller eigenhändig unterschriebenes Antragsformular.
  • Passfoto: Ein aktuelles, biometrisches Passfoto (Farbe, heller Hintergrund, Format 35 × 45 mm).
  • Reisepass: Gültiger Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten. Der Pass muss zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise aus dem Kosovo noch mindestens 3 Monate gültig sein und darf nicht älter als 10 Jahre sein.
  • Nachweis des Reisezwecks: Je nach Anlass (z. B. offizielle Einladung, Buchungsschreiben von Reiseveranstaltern, Einladungschreiben von Geschäftspartnern oder Verwandten).
  • Unterkunftsnachweis: Nachweis über die Unterbringung im Kosovo (z. B. bestätigte Hotelbuchung, Mietvertrag oder eine behördlich bestätigte Verpflichtungserklärung/Einladung der Gastgeber).
  • Finanzierungsnachweis: Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts und die Rückreise (z. B. aktuelle Bankauszüge der letzten 3 Monate, Gehaltsabrechnungen oder Verpflichtungserklärung des Sponsors).
  • Reisekrankenversicherung: Gültige internationale Reisekrankenversicherung, die Notfallbehandlungen, Krankenhausaufenthalte und einen eventuellen Rücktransport im Notfall abdeckt (Mindestdeckungssumme 30.000 €; gültig für das gesamte Gebiet des Kosovo und die gesamte Dauer des Aufenthalts).
  • Nachweis der Rückkehrabsicht: Dokumente, die die Bewilligung des Urlaubs oder die Bindung im Heimatland belegen (z. B. Nachweis über ein Beschäftigungsverhältnis, Schul-/Studienbescheinigung, Immobilienbesitz oder Familienbande).
  • Zahlungsnachweis der Gebühr: Quittung bzw. Überweisungsbeleg über die bezahlte Visumgebühr (40,00 €).

Sprachanforderung & Übersetzungen: Alle einzureichenden Nachweise und Dokumente müssen in der Regel in englischer, albanischer oder serbischer Sprache verfasst sein oder zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung in eine dieser Sprachen vorgelegt werden.

Einreise mit Kindern

Zulässige Reisedokumente nach Nationalität:

  • Deutsche: Personalausweis (im Scheckkartenformat) oder (vorläufiger) Reisepass. Für Kinder ist ein eigener Personalausweis oder Reisepass erforderlich (der alte Kinderreisepass wird seit 2024 nicht mehr neu ausgestellt, bereits bestehende Dokumente behalten jedoch bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit).
  • Österreicher: Personalausweis (im Scheckkartenformat) oder eigener Reisepass.
  • Schweizer: Schweizer Identitätskarte oder eigener Reisepass.
  • Türken: Eigener Reisepass (visumfrei für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen).

Bestimmungen für Minderjährige:

  • Visum: Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern/Sorgeberechtigten.
  • Allein oder mit nur einem Elternteil reisende Minderjährige: Minderjährige unter 18 Jahren, die allein, in Begleitung dritter Personen oder nur mit einem Sorgeberechtigten reisen, sollten eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der (nicht mitreisenden) Sorgeberechtigten mitführen. Diese Erklärung muss eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie Kopien der Pässe/Ausweise der Sorgeberechtigten enthalten (vorzugsweise mit einer Übersetzung ins Englische oder Albanische).

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein EU-Heimtierausweis mit Nachweis über Microchip oder Tätowierung sowie ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist. Hunde und Katzen müssen außerdem mindestens 15 Tage und höchstens 6 Monate vor Abreise gegen Tollwut geimpft worden sein.

Gesundheit und Impfungen im Kosovo

Übersicht

Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist im Kosovo nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über ausreichend Medikamente und sind mitunter nicht in der Lage, Notfallpatienten angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene lässt i. Allg. zu wünschen übrig. Medikamente müssen in jedem Fall privat erworben werden. Ärzte bieten häufig verbesserte Privatbehandlung an, sofern man den gewünschten Preis zahlt.

Generell wird der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung empfohlen.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Apotheken haben Mo-Fr von 08.00-20.00 Uhr und Sa von 08.00-15.00 Uhr geöffnet.

Gesundheit & Impfungen

Besondere Vorsichtsnamßnahmen

Pflichtimpfungen

Essen & Trinken

Malaria

Typhus

Cholera

Gelbfieber

Impfbescheinigungen

[1] Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Bei längerem Aufenthalt und besonderer Exposition wird eine Impfung gegen FSME empfohlen.

[2]
 Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

[3] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Essen & Trinken

Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen), die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden. Daher ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Leitungswasser ist in der Regel gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert und Milchprodukte sind im Allgemeinen ebenso unbedenklich wie einheimisches Fleisch, Geflügel, Meeresfrüchte, Obst und Gemüse. Besondere Vorsicht gilt beim Verzehr von Schweinefleisch, da hier Trichinose-Erkrankungsgefahr besteht.

Sonstige Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. 

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition bzw. für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.

Das von Mücken übertragene West-Nil-Fieber kommt im Kosovo in den Sommermonaten vor. Eine Schutzimpfung gibt es nicht, es empfiehlt sich ein wirksamer Mückenschutz. 

Zollbestimmungen im Kosovo

Zollbestimmungen Übersicht

Folgende Artikel dürfen zollfrei in den Kosovo eingeführt werden (Personen ab 17 J.):

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen (über 22 %) oder 2 l (bis zu 22 %) (Tafelwein, Schaumwein, Likörwein bzw. Likör);
2 l Schaumwein, Wein;
250 ml Eau de Toilette und 50 ml Parfüm;
Medikamente für den persönlichen Gebrauch während der Reise.

Persönliche Gebrauchsgegenstände und Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 175 €.

Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.

Verbotene Importe

Die Einfuhr von Waffen und Munition sowie von Fahrzeugen, die älter als acht Jahre sind (es gilt die Erstzulassung), ist verboten.

 

Diese Liste ist nicht vollständig. Reisende sollten die offizielle Zoll-Website konsultieren oder die Botschaft beziehungsweise das Konsulat in ihrer Nähe kontaktieren, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Währung & Geld im Kosovo

Währung

1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten wie Visa und Mastercard werden in größeren Städten in manchen Restaurants und Geschäften akzeptiert. Diners Club und American Express werden eher selten angenommen.
 

Geldautomaten

Die alte Girocard

Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 

Die neue Debitcard

Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben. 

Eingeschränkte Nutzung von Debitcards im Ausland

Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Karten mit dem V-PAY-Logo können im Kosovo zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen eignen sich generell nur Kreditkarten.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Devisenbestimmungen

Ein- und Ausfuhr des Dinar ist bis zu 120.000 Din gestattet, jedoch nur in Geldscheinen von bis zu 1.000 Din. Höhere Beträge dürfen nur eingeführt werden, wenn ein Bankbeleg vorliegt, der bescheinigt, dass das Geld im Ausland erworben wurde. 

Die Einfuhr von Fremdwährungen ist ab dem Gegenwert von 10.000 € deklarationspflichtig. Deren Ausfuhr ist bis in Höhe der bei der Einfuhr deklarierten Beträge gestattet.

Beste Reisezeit im Kosovo

Der Kosovo hat ein mildes, kontinentales Klima mit kalten, schneereichen Wintern und warmen Sommern.